Viele Wohnungseigentümergemeinschaften sollten jetzt aktiv werden: Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 haben sich wichtige Regeln geändert. Besonders betroffen sind ältere Beschlüsse, die vor dem 1. Dezember 2020 gefasst wurden. Eine gesetzliche Übergangsregelung, die diese sogenannten Altbeschlüsse bislang schützt, läuft Ende 2025 aus. Danach könnten bestimmte Entscheidungen ihre Wirkung verlieren, vor allem gegenüber neuen Eigentümern.
Was bedeutet das?
In einer Eigentümergemeinschaft wird zwischen Vereinbarungen und Beschlüssen unterschieden: Vereinbarungen sind grundlegende Regelungen, etwa wofür eine Einheit genutzt werden darf (Wohnen, Gewerbe). Solche Vereinbarungen müssen von allen Eigentümern gemeinsam getroffen und im Grundbuch eingetragen werden. Beschlüsse hingegen betreffen meist Einzelfälle, zum Beispiel Reparaturen am Gebäude oder andere konkrete Maßnahmen. Sie können mit Mehrheit beschlossen werden.
Für neue Eigentümer ist entscheidend, ob frühere Vereinbarungen oder Beschlüsse auch für sie gelten. Während Vereinbarungen durch die Eintragung im Grundbuch automatisch für Käufer verbindlich sind, gilt das für Beschlüsse nur dann, wenn sie auf einer Vereinbarung beruhen und ebenfalls im Grundbuch eingetragen wurden.
Was ändert sich ab 2026?
Bisher gab es eine Übergangsregelung, die alte Beschlüsse, auch ohne Grundbucheintrag, weiterhin wirksam machte. Diese Regelung endet jedoch am 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 gelten solche Altbeschlüsse nur noch dann für neue Eigentümer, wenn sie rechtzeitig ins Grundbuch eingetragen wurden.
Wohnungseigentümergemeinschaften sollten ihre alten Beschlüsse deshalb prüfen lassen, insbesondere solche, die auf sogenannten Öffnungsklauseln in der Gemeinschaftsordnung beruhen. Wenn solche Beschlüsse weiterhin gelten sollen, müssen sie vor Ablauf der Frist ins Grundbuch eingetragen werden.
Wir unterstützen Eigentümergemeinschaften dabei, die relevanten Beschlüsse zu identifizieren, rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls im Grundbuch eintragen zu lassen. So lässt sich sicherstellen, dass wichtige Regelungen auch in Zukunft Bestand haben. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Quelle: Bayerischer Notarverein
