Mit einer VORSORGEVOLLMACHT bevollmächtigen Sie eine Ihnen vertraute Person, an Ihrer Stelle in persönlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen (Finanzen, Wohnung, gegenüber Behörden), falls Sie selbst als Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Die PATIENTENVERFÜGUNG bescheinigt, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen oder nicht, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen keine Entscheidungen mehr treffen können.

Wichtig zu wissen ist:

• Es ist ein Irrtum, dass der Ehepartner automatisch vertretungsberechtigt ist, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung
• Falsch ist, dass eine Vorsorgevollmacht immer einer notariellen Beurkundung bedarf. Es würde auch eine privatschriftliche Vollmacht ausreichen – allerdings erhöht sich der Beweiswert einer solchen Urkunde mit der notariellen Bestätigung.
• Eine Kopie der Vollmacht ist nicht ausreichend! Hat der Vollmachtgeber eine Vollmacht erteilt, ist diese sofort wirksam. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bevollmächtigte die Urkunde im Original besitz und vorlegen kann.
• Viele denken der Widerruf ist ausgeschlossen oder braucht Gründe. Richtig ist, dass der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht jederzeit ohne Angabe irgendwelcher Gründe widerrufen kann. Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Urkunde, muss er das Original zurückgeben.