Die Eheschließung ist ein bedeutender Lebensschritt, der mit einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden ist. Um frühzeitig die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe zu berücksichtigen, kann ein vorsorgender Ehevertrag eine wertvolle Unterstützung bieten. Dabei handelt es sich um eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung, die sowohl für gute als auch schwierige Zeiten Vorsorge trifft.
Oft wird der Ehevertrag fälschlicherweise nur mit einer Trennung oder Scheidung in Verbindung gebracht. Tatsächlich ist er jedoch ein Instrument der Vorsorge und Absicherung. Ein solcher Vertrag kann nicht nur zukünftige Streitigkeiten verhindern, sondern auch finanzielle Risiken minimieren.
Durch die klare und faire Regelung der vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können Paare ihre individuellen Lebensumstände und Vorstellungen berücksichtigen, um Konflikte zu vermeiden.
Frühzeitige Gestaltung statt spätere Trennungsvereinbarung
Auch wenn es möglich ist, einen Ehevertrag erst im Fall einer Trennung oder Scheidung zu schließen, gestaltet sich die Lösungsfindung in solchen Momenten häufig schwieriger. Ein Ehevertrag, der präventiv geschlossen wird, sorgt dafür, dass bereits im Vorfeld alle relevanten Fragen zu Themen wie Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht rechtlich geklärt sind. Dies erleichtert im Ernstfall eine friedliche Einigung und trägt dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden.
Nicht nur für Vermögende – individuelle Regelungen für jedes Paar
Ein Ehevertrag ist nicht nur für wohlhabende Paare oder Unternehmer von Bedeutung. Auch bei normalen Einkommensverhältnissen oder ohne große Vermögenswerte kann eine individuelle vertragliche Regelung sinnvoll sein. Ohne eine solche Vereinbarung gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen, die jedoch nicht immer den Wünschen und Vorstellungen der Ehepartner entsprechen. Hierbei hilft die Unterstützung durch einen Notar oder eine Notarin, die die Gestaltung des Ehevertrages nach den persönlichen Bedürfnissen der Paare anpasst.
Neben der Vermögensregelung, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft festgelegt ist, gibt es eine Vielzahl weiterer Themen, die im Ehevertrag individuell geregelt werden können. Dazu zählen unter anderem Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, der für den Fall einer Trennung oder Scheidung festgelegt wird, sowie Regelungen zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder, um die elterliche Verantwortung klar zu definieren.
Auch Fragen zur ehelichen Wohnung, etwa zur Nutzung oder zum Verkauf der gemeinsamen Immobilie, können im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus ist es möglich, den Versorgungsausgleich zu regeln, um eine Absicherung im Alter, insbesondere hinsichtlich der Rentenansprüche, sicherzustellen.
Die Gestaltung eines Ehevertrages kann besonders herausfordernd sein, wenn internationale Aspekte, Patchwork-Familien, große Einkommens- oder Vermögensunterschiede oder Unternehmensbeteiligungen eine Rolle spielen. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Vertrag ausgewogen und fair für beide Seiten gestaltet wird, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Unparteiische Beratung für beide Ehepartner
Ein wichtiger Aspekt des Ehevertrages ist die notarielle Beurkundung. Da nur ein notariell beurkundeter Vertrag rechtlich bindend ist, spielen Notare eine zentrale Rolle bei der Gestaltung. Sie garantieren eine unparteiische Beratung und stellen sicher, dass die Vereinbarungen den Lebensumständen der Ehepartner entsprechen. Die Beratung durch einen Notar ist für beide Ehepartner gleichermaßen von Bedeutung. Eine separate rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist nur dann erforderlich, wenn ein Partner eine parteiische Beratung wünscht.
Die notarielle Beratung und Beurkundung sorgt dafür, dass Eheverträge fair, ausgewogen und rechtssicher gestaltet werden. Als unparteiische Experten stehen wir Ihnen zur Seite, um eine Lösung zu finden, die im besten Interesse beider Parteien liegt. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Vereinbarung professionell und vertrauensvoll betreut wird.
Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.