Vereine sind aus der deutschen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Menschen sind in Sportvereinen aktiv und engagieren sich ehrenamtlich. Diese Engagement stärkt nicht nur den Zusammenhalt, sondern trägt auch zu einer lebendigen Demokratie bei. Doch bevor ein Verein offiziell tätig werden kann, muss er im Vereinsregister eingetragen werden. Dabei sind einige Formalitäten zu beachten.

Warum die Eintragung ins Vereinsregister wichtig ist

Die Eintragung ins Vereinsregister hat zahlreiche Vorteile. In Deutschland tragen die meisten Vereine den Zusatz „e.V.“ im Namen, was für „eingetragener Verein“ steht. Diese Registrierung schützt die Verantwortlichen vor einer persönlichen Haftung und sorgt für Klarheit im Rechtsverkehr, da hier die Vorstandsmitglieder offiziell erfasst werden.

Die Voraussetzungen für die Eintragung

Um sich ins Vereinsregister einzutragen, muss ein Verein einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst benötigt er mindestens sieben Mitglieder. Zudem muss eine Satzung vorliegen, die den Namen, den Sitz sowie den Zweck des Vereins festlegt und die Vertretungsregelungen regelt. Diese Satzung muss in einer Gründungsversammlung von den Mitgliedern beschlossen und unterschrieben werden.

Dabei ist es wichtig, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde, mindestens sieben Gründungsmitglieder anwesend sind und ein Vorstand gewählt wird. Ein Protokoll über die Versammlung muss erstellt und unterschrieben werden.

Satzungsänderungen und Neuwahlen im Verein

Sollte eine Satzung später geändert werden, muss auch dies von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wichtig dabei ist, dass formelle Anforderungen wie die rechtzeitige Einladung, die Beschlussfähigkeit und eine korrekte Protokollierung beachtet werden.

Das Protokoll muss von den dafür vorgesehenen Personen unterschrieben werden. Änderungen an der Satzung oder die Neuwahl von Vorstandsmitgliedern sind erst dann wirksam, wenn sie beim Vereinsregister angemeldet wurden.

Der Weg zur Eintragung

Die Anmeldung beim Vereinsregister erfolgt durch die Vorstandsmitglieder, die in zur Vertretung berechtigter Zahl unterschreiben müssen. Diese Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt werden. Die Anmeldung kann inzwischen auch bequem und schnell im digitalen, notariellen Online-Verfahren vorgenommen werden.

Unterstützung durch Notarinnen und Notare

Notarinnen und Notare spielen eine zentrale Rolle bei der Anmeldung zum Vereinsregister. Sie helfen bei der Vorbereitung der Anmeldung, beglaubigen die Unterschriften und reichen die Anmeldung elektronisch ein. Häufig zeigt sich, dass bei der Gründungsversammlung oder deren Durchführung nicht alle Formalitäten korrekt eingehalten wurden. In solchen Fällen können Notare wertvolle Unterstützung bieten, indem sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Hilfe bei der Eintragung Ihres Vereins benötigen. Wir stehen Ihnen bei allen organisatorischen Fragen jederzeit zur Seite.

Für alle, die einen Verein gründen möchten, stellt die Bundesnotarkammer auf ihrer Website www.verein-gruenden.notar.de hilfreiche Informationen und Tools zur Verfügung. Dort können Interessierte unter anderem in wenigen Klicks eine Satzung für ihren gemeinnützigen Verein erstellen und sich umfassend über die nötigen Schritte informieren.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.