Photovoltaikanlagen gehören mittlerweile zum Erscheinungsbild vieler Wohnhäuser. Soll eine Immobilie verkauft werden, stellt sich jedoch häufig die Frage: Gehört die Solaranlage automatisch zum Haus oder muss ihre Übertragung gesondert geregelt werden?

Die Antwort lautet: Es kommt auf den Einzelfall an. Deshalb sollte bereits im Vorfeld des Immobilienverkaufs geklärt werden, welche Vereinbarungen hinsichtlich der Photovoltaikanlage getroffen werden sollen.

Gehört die Solaranlage automatisch zur Immobilie?

Ob eine Photovoltaikanlage gemeinsam mit der Immobilie verkauft wird, hängt unter anderem von ihrer Bauweise ab.

Bei der heute am häufigsten verwendeten Aufdachmontage werden die Solarmodule auf einer Unterkonstruktion auf dem Dach befestigt. In vielen Fällen gilt die Anlage rechtlich als eigenständiger Gegenstand und geht daher nicht automatisch mit dem Grundstück auf den Käufer über.

Anders kann es bei sogenannten Indachanlagen sein. Hier ersetzen die Solarmodule Teile der Dacheindeckung und sind unmittelbar in das Gebäude integriert. Solche Anlagen sind regelmäßig Bestandteil der Immobilie und werden grundsätzlich mitverkauft.

Klare Regelungen schaffen Rechtssicherheit

Unabhängig von der technischen Ausführung empfiehlt es sich, im notariellen Kaufvertrag eindeutig festzuhalten, ob die Photovoltaikanlage mitverkauft wird.

Dabei können auch weitere Punkte geregelt werden, beispielsweise:

  • die Übernahme des Einspeisevertrags mit dem Energieversorger,
  • bestehende Wartungs- oder Versicherungsverträge,
  • eine noch laufende Finanzierung der Anlage sowie
  • die Übertragung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller.

Eine eindeutige vertragliche Regelung schafft Klarheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

Wenn die Anlage beim Verkäufer bleiben soll

Nicht immer soll die Photovoltaikanlage auf den Käufer übergehen. Möchte der Verkäufer die Anlage weiterhin betreiben, sind besondere vertragliche Vereinbarungen erforderlich. Je nach Gestaltung kann es außerdem notwendig sein, entsprechende Rechte im Grundbuch abzusichern.

Auch wenn die Dachfläche bereits an einen Dritten vermietet wurde, um dort eine Photovoltaikanlage zu betreiben, sollte dieser Umstand im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

Die Rolle des Notars

Beim Verkauf einer Immobilie mit Photovoltaikanlage sind häufig rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Fragen miteinander verknüpft. Unser Notariat unterstützt Käufer und Verkäufer dabei, eine passende und rechtssichere Gestaltung zu finden.

Eine sorgfältige notarielle Regelung bei uns sorgt dafür, dass eindeutig feststeht, welche Rechte und Pflichten mit der Immobilie und der Photovoltaikanlage auf den Käufer übergehen. So lassen sich Missverständnisse und spätere Konflikte vermeiden.

Sprechen Sie uns gerne an – wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen und rechtlichen Expertise zur Seite.

Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.