Die Digitalisierung notarieller Verfahren bietet für angehende Gründer einer GmbH zahlreiche Möglichkeiten: Seit dem 1. August 2022 ist die Bargründung der GmbH vollständig auf dem digitalen Wege möglich. Sie müssen nicht mehr persönlich vor einem Notar erscheinen, der Vorgang erfolgt entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) digital.

Eines ist unverändert geblieben: Ein Notar übernimmt die Beratung und die Durchführung der Gründung.

Die Digitalisierung der Gründung der GmbH

Um eine Online-Gründung durchzuführen, nehmen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch. Hier erhalten Sie Beratung und Begleitung beim Prozess der Gründung. Der Notar leitet den Vorgang und übernimmt die Anmeldung zum Handelsregister. Das persönliche Erscheinen vor dem Notar ist nicht mehr erforderlich, jegliche Kommunikation erfolgt digital.

Diese Möglichkeit ist vor allem bei Gründungen von Vorteil, bei denen die Gründer sich nicht an einem gemeinsamen Standort befinden, sondern unterschiedliche Aufenthaltsorte haben. Umständliche und zeitaufwendige Anreisen sind nicht mehr notwendig.

Die Sicherheit bei der Gründung ist unverändert hoch geblieben: Die Bundesnotarkammer hat das Online-Verfahren entwickelt. Grundlage ist die digitale Identifizierung aller Beteiligten. Sie und eventuelle Mitgründer führen mit dem Notar eine Videokonferenz. Der Vertragsabschluss erfolgt mittels elektronischer Unterschriften.

Der Ablauf der Online-Gründung im Detail

Im ersten Schritt vereinbaren Sie einen Termin mit dem Notar. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über die Plattform der Bundesnotarkammer (https://online-verfahren.notar.de/ov/). Sie laden die Notar-App herunter – diese App benötigen Sie im späteren Verlauf der Online-Gründung. Der Notar bereitet alle erforderlichen Unterlagen vor. Die Bundesnotarkammer stellt ein Videokommunikationssystem zur Verfügung, welches für die Videokonferenz mit dem Notar genutzt wird.

Am Anfang der Videokonferenz identifizieren Sie und Ihre Mitgründer sich mittels der Notar-App. Über die App erstellen Sie ein elektronisches Ausweisdokument. Das hierzu erforderliche Lichtbild wird aus dem Reisepass oder dem Personalausweis ausgelegen – es muss digital hinterlegt sein. In der Videokonferenz werden alle Punkte der Gründung der GmbH besprochen – ebenso wie es bei einem Präsenztermin erfolgen würde. Sie werden über alle Rechte und Pflichten informiert.

Haben Sie Fragen an den Notar, dann können Sie diese Fragen im Rahmen der Videokonferenz klären, aber auch schon vorher sind Beratungsgespräche mit dem Notar möglich und sinnvoll. Sind sich alle Beteiligten einig, dann wird mittels der Notar-App die digitale Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.

Um die Online-Gründung durchführen zu können, benötigen Sie:

  • einen deutschen Personalausweises mit eID-Funktion
    oder
  • einen elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Funktion
    oder
  • einen anderen europäischen eID mit Sicherheitsniveau „hoch“
    sowie einen NFC-fähigen amtlichen Ausweis, bei welchem das Lichtbild elektronisch ausgelesen werden kann.

Des Weiteren sind bei der Digitalisierung der Gründung ein Smartphone, eine Kamera, ein Computer, ein Mikrofon und eine Internetverbindung erforderlich.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie einen Termin für die Online-Gründung vereinbaren, dann freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.

Selbstverständlich können Sie die Gründung Ihrer GmbH aber auch wie bisher persönlich in der Notarkanzlei vornehmen.