Seit dem 1. August haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, GmbHs und UGs sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig online abzuwickeln. Das bisher erforderliche persönliche Erscheinen bei einem Notariat entfällt somit. Zwar bleibt der Gang zum Notar weiterhin eine Option, doch ist dieser nun nicht mehr zwingend notwendig.

Einfache Notarwahl und virtuelle Beratung

Die Antragsstrecke für die Online-Verfahren wurde erheblich verbessert und benutzerfreundlicher gestaltet. Nutzer können nach Eingabe einiger Basisdaten aus einer angezeigten Liste einen Notar oder eine Notarin auswählen. Das Online-Verfahren wurde als virtueller Bereich konzipiert, in dem über ein Bürgerportal (https://online.notar.de/) Entwürfe und Dokumente bearbeitet werden können.

Darüber hinaus ermöglicht das Portal die Vereinbarung von Terminen und Beratungsgesprächen per Videokonferenz sowie die Nutzung eines privaten Chats. Steuerberater und Geschäftspartner können bei Bedarf ebenfalls in den Prozess einbezogen werden.

Sichere Online-Identifikation im Notariat

Die Identifizierung der Beteiligten erfolgt weiterhin unter strengen Sicherheitsanforderungen. Hierfür wird die Online-Funktion des Personalausweises genutzt. Für Ausweisdokumente, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, ist zusätzlich die Vorlage eines Reisepasses erforderlich. Auch der Datenschutz wird strengstens eingehalten: Das System wird ausschließlich von der Bundesnotarkammer betrieben und die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland.

Die Bearbeitungszeit ist mit der eines Vor-Ort-Termins vergleichbar, sodass Bürgerinnen und Bürger nun eine flexible und komfortable Alternative zum traditionellen Notariatsbesuch haben.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.