Wer einen Immobilienkredit aufgenommen hat, kennt sie: die Grundschuld. Sie dient der Bank als Sicherheit für das Darlehen. Das heißt, sie gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Doch was passiert mit dieser Grundschuld, wenn der Kredit vollständig getilgt ist? Kann sie einfach stehen bleiben, oder sollte sie gelöscht werden?

Grundschuld verschwindet nicht automatisch

Eine Grundschuld erlischt nicht von selbst, sobald der Kredit abbezahlt ist. Um sie löschen zu lassen, benötigen Eigentümer eine beglaubigte Löschungsbewilligung der Bank sowie eine notariell bestätigte Zustimmungserklärung. Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, muss zusätzlich der Originalgrundschuldbrief vorgelegt werden.

Beim Immobilienverkauf unbedingt löschen

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Grundschuld unbedingt löschen lassen. Bleibt sie bestehen, besteht für den Käufer das Risiko, dass die Bank im Falle offener Verbindlichkeiten des Verkäufers eine Zwangsversteigerung einleitet.

Oft erhält der Eigentümer die erforderlichen Unterlagen erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens. Bleiben diese Dokumente über längere Zeit ungenutzt, können sie verloren gehen. Besonders bei Grundschuldbriefen kann ein Verlust zu einem langwierigen und teuren Aufgebotsverfahren führen, was den Verkauf verzögert und zusätzliche Kosten verursacht. Eine zügige Löschung verhindert solche Probleme.

Übertragung der Immobilie auf Kinder

Auch bei der Übertragung einer Immobilie an Kinder ist es sinnvoll, bestehende Grundschulden vorher zu löschen. Viele Eltern behalten sich dabei ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vor. Wird die alte Grundschuld von den neuen Eigentümern für ein weiteres Darlehen genutzt, droht im Falle von Zahlungsproblemen eine Vollstreckung, die das Nutzungsrecht der Eltern gefährden kann.

Ausnahmefälle: Grundschuld stehenlassen

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld vorerst bestehen zu lassen, etwa wenn kurz nach der Tilgung ein weiteres Darlehen für Modernisierungen aufgenommen werden soll. Banken akzeptieren dann gelegentlich die bestehende Grundschuld erneut, was Notar- und Gerichtskosten spart.

Nach der Rückzahlung eines Kredits sollte die Grundschuld folglich sorgfältig geprüft und bei Bedarf zeitnah gelöscht werden – insbesondere vor einem Immobilienverkauf oder einer Übertragung auf Kinder. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten, von der Einholung der Unterlagen bis zur notariellen Abwicklung, damit alles rechtlich einwandfrei läuft.

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.