Digitaler Nachlass im Erbrecht – so regeln Sie Ihr digitales Erbe
Unser Leben ist zunehmend digitaler geworden. Egal ob Facebook, Instagram, E-Mail Konten oder die eigene Webseite – wir nutzen heutzutage unzählige digitale Dienstleister. Dazu zählen beruflich genutzte Accounts ebenso, wie Online-Banking oder das Forum, in dem wir uns über unser Hobby austauschen. Doch was passiert eigentlich mit diesen Daten nach unserem Tod? Der digitale Nachlass sollte bereits zu Lebzeiten geregelt werden.
Schützen Sie Ihre Daten und Ihre Erben
Es gibt viele gute Gründe, sich rechtzeitig um dieses Thema zu kümmern. Zum einen geht beim Thema digitaler Nachlass darum, unsere sensiblen Daten zu schützen, damit sie nach unserem Tod nicht in die falschen Hände gelangen. Zum anderen geht es auch darum, unseren Erben einen unkomplizierten Zugang zu unseren Onlinekonten oder anderen wichtigen Internetseiten zu verschaffen.
Gibt es ein digitales Erbrecht?
David Sommer, der Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern hat erklärt, dass es grundsätzlich kein digitales Sondererbrecht gibt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung habe bestätigt, dass auch der digitale Nachlass den allgemeinen Regelungen des Erbrechtes unterliegt. Unsere digitalen Lebensbereiche lassen sich also mit den bereits vorhanden Normen beurteilen.
Ein gutes Beispiel sind digitale Datenträger wie zum Beispiel eine Festplatte oder ein Smartphone. Sie gehen als physisches Eigentum auf den Erben über. Befinden sich die Daten auf einem fremden Server zum Beispiel einer Cloud, tritt der Erbe automatisch in den Vertrag mit dem Dienstanbieter ein.
Sommer weist jedoch darauf hin, dass die Vererbung von Daten in einem Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen stehen können. Deswegen endet die Vererblichkeit, wo die höchstpersönlichen Rechte des Erblassers betroffen sind.
Regeln Sie den digitalen Nachlass in einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht
Um Probleme und Unklarheiten zu vermeiden, regeln Sie den digitalen Nachlass entweder in einer Vorsorgevollmacht oder in einem Testament noch zu Lebzeiten. Hierfür ist es ratsam, einen Notar oder eine Notarin hinzuzuziehen.
Sie können die Verwaltung Ihrer digitalen Daten durch einen Bevollmächtigten rechtswirksam in einer Vorsorgevollmacht festlegen. Diese kann auch eigens für die Verwaltung des digitalen Nachlasses erstellt werden. In einer Vollmacht können Sie sogar konkrete Anweisungen hinterlassen und bestimmen, was genau mit Ihren Daten geschehen soll.
Eine weitere Möglichkeit ist die Regelung des digitalen Nachlasses in einem Testament oder Erbvertrag. Auch in einem Testament oder Erbvertrag können Sie konkrete Anweisungen festhalten. Sie können beispielsweise bestimmen, welche Erben Einblicke in welche Daten erhalten sollen. Sie können auch bestimmte Erben vom Einblick in sensible Daten ausschließen. Nicht zuletzt haben Sie sogar die Möglichkeit, den Testamentsvollstrecker anzuweisen, bestimmte Daten zu löschen und Vertragsverhältnisse zu kündigen.
Digitaler Nachlass – praktische Lösungen für die Datenverwaltung
Um die Verwaltung Ihrer Daten für Ihre Erben zu vereinfachen, sollten Sie sie übersichtlich zusammenstellen. Dabei ist es wichtig, sie vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Eine Lösung, die sich in der Praxis bewährt hat, ist die Auflistung aller Daten in einer verschlüsselten und passwortgeschützten Datei oder auf einem geschützten Datenträger. Die Daten können mit einem Masterpasswort versehen werden, das an die Vertrauensperson übergeben wird. Bei der Vertrauensperson kann es sich auch um einen Notar oder eine Notarin handeln, da Notare aufgrund ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ein hohes Schutzniveau aufweisen.