Alleinerziehend – Kaum verwunderlich, dass bei alleinerziehenden Eltern die ganze Aufmerksamkeit im stressigen Alltag oft der Gegenwart gilt, denn zur Vorsorge bleibt kaum Zeit und Gelegenheit. Trotzdem sollten sich auch getrenntlebende Eltern mit der Nachlassplanung für ihre minderjährigen Kinder befassen – aus gutem Grund.

Gesetzliche Regelung: Verbleibender Elternteil verwaltet Vermögen

Denn Fakt ist, waren Eltern bis zum Erbfall gemeinsam sorgeberechtigt, so verwaltet nach dem Gesetz der verbleibende Elternteil für ein minderjähriges Kind auch das vom anderen Elternteil geerbte Vermögen, bis das Kind volljährig ist. Diese Vorstellung ist getrenntlebenden Eltern jedoch oftmals nicht recht.

Sie wollen weder, dass der andere Elternteil im Erbfall mittelbar auf den Nachlass zugreifen kann, noch, dass ihr Kind schon mit seiner Volljährigkeit frei über die Erbschaft verfügen kann. In diesen Fällen führt an einem Testament kein Weg vorbei.

Nur durch Testament andere Regelung möglich

Die Regelungsmöglichkeiten für ein Testament sind vielfältig. So lässt sich beispielsweise bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker das Erbe verwalten soll, bis das Kind / die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht hat / haben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, empfiehlt es sich zudem, vorsorglich einen Vormund zu benennen.

Nur durch ein Testament können Alleinerziehende ausschließen, dass das dem eigenen Kind vererbte Vermögen bei dessen Tod dem anderen Elternteil zufällt.

In jedem Einzelfall bedarf es einer eingehenden und sorgfältigen Beratung und individueller Regelungen, um unerwünschte Folgen im Erbfall zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie – vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.