Seit Dezember 2025 können notarielle Urkunden auch im klassischen Präsenztermin vollständig elektronisch errichtet werden. Das bedeutet: Die Beteiligten erscheinen weiterhin persönlich im Notariat, die Urkunde selbst wird jedoch digital erstellt und direkt elektronisch unterzeichnet.
Mit dieser Neuerung wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Notariats vollzogen. Bislang war es erforderlich, Urkunden trotz elektronischer Vorbereitung auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und anschließend wieder zu digitalisieren. Dieser sogenannte Medienbruch entfällt künftig.
Effizientere Abläufe durch digitale Prozesse
Die elektronische Präsenzurkunde ermöglicht eine durchgehend digitale Weiterverarbeitung. Dokumente können ohne Zwischenschritte direkt an Registergerichte, Grundbuchämter oder andere Stellen übermittelt werden. Dadurch werden Abläufe beschleunigt und sowohl Notariate als auch Behörden spürbar entlastet.
Die positiven Erfahrungen mit elektronischen Verfahren, die bereits seit 2022 im Online-Notariat gesammelt wurden, werden nun auf das Präsenzverfahren übertragen.
Persönliche Beratung bleibt erhalten
Für die Beteiligten ändert sich am eigentlichen Beurkundungstermin nur wenig: Die Beratung und Besprechung erfolgen weiterhin persönlich im Notariat. Auch individuelle Fragen oder Anpassungen können wie gewohnt direkt geklärt werden.
Der Unterschied liegt im Unterzeichnungsvorgang: Statt auf Papier zu unterschreiben, leisten die Beteiligten ihre Signatur elektronisch – beispielsweise über ein Unterschriftenpad. Anschließend wird die Urkunde durch die Notarin oder den Notar qualifiziert elektronisch signiert. So entsteht eine originär digitale Urkunde.
Hohe Sicherheitsstandards gewährleistet
Die technische Umsetzung erfolgt über Systeme der Bundesnotarkammer. Damit ist sichergestellt, dass die hohen Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Integrität eingehalten werden. Ein Zugriff unbefugter Dritter ist ausgeschlossen.
Breiter Anwendungsbereich
Die elektronische Präsenzbeurkundung kann für nahezu alle notariellen Vorgänge genutzt werden. Eine Ausnahme bilden derzeit lediglich Verfügungen von Todes wegen, wie etwa Testamente oder Erbverträge, die weiterhin in Papierform errichtet werden müssen.
Blick in die Zukunft
Die elektronische Präsenzurkunde ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie im Notariat. Weitere Projekte – etwa zur vollständig digitalen Kommunikation mit Behörden im Rahmen von Immobiliengeschäften – befinden sich bereits in Umsetzung.
Damit wird nicht nur die Arbeit in Notariaten effizienter, sondern auch ein Beitrag zu schnelleren Verfahren und mehr Nachhaltigkeit geleistet.
Quelle: Bayerischer Notarverein
