Für Senioren, die auf der Suche nach zusätzlichem Kapital sind und keine neuen Kredite aufnehmen möchten oder können, stellt der Teilverkauf des Eigenheims eine mögliche Lösung dar. Bei diesem Modell verkauft der Eigentümer einen Anteil seiner Immobilie – typischerweise bis zu 50 Prozent – an einen Anbieter und behält den Rest der Wohnung oder des Hauses weiterhin für sich. Im Gegenzug erhält der Verkäufer einen sofort ausgezahlten Kaufpreis und behält ein lebenslanges Nutzungsrecht an dem verbleibenden Teil der Immobilie.
Instandhaltung, Kosten und Nutzungsrecht
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst ist der Verkäufer weiterhin für die Instandhaltungskosten des verkauften Anteils verantwortlich. Dies bedeutet, dass trotz des Verkaufs eines Teils der Immobilie der Verkäufer für alle damit verbundenen Wartungs- und Reparaturkosten aufkommen muss, was zusätzliche finanzielle Belastungen verursachen kann.
Des Weiteren ist der Teilverkauf nur in enger Zusammenarbeit mit dem Anbieter möglich. Dieser Prozess kann Bearbeitungsgebühren mit sich bringen, die zusätzliche Kosten verursachen. Zudem stellen viele Anbieter bestimmte Anforderungen an den Verkaufspreis, darunter oft einen Mindesterlös. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Verkaufspreis möglicherweise nicht den Erwartungen des Verkäufers entspricht, da der Anbieter sicherstellen möchte, dass ein bestimmter Mindestbetrag erzielt wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das lebenslange Nutzungsrecht des Verkäufers mit dessen Tod erlischt. Dies hat zur Folge, dass die Erben des Verkäufers keinen Anspruch auf die Nutzung der verbleibenden Immobilie haben. Die Erben können die Immobilie nicht allein nutzen, was für die Familie des Verkäufers eine erhebliche Einschränkung darstellen kann.
Gründliche Prüfung und Alternativen
Aufgrund der Komplexität dieses Vertragsmodells ist es empfehlenswert, den wirtschaftlichen Nutzen sorgfältig zu prüfen. Alternativen zum Teilverkauf umfassen den vollständigen Verkauf der Immobilie, bei dem ein lebenslanges Wohnrecht und gegebenenfalls eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart werden können. Eine weitere Möglichkeit, falls ein Verkauf nicht in Betracht kommt, ist der Immobilienverzehrkredit oder die Umkehrhypothek, die ebenfalls zur Kapitalbeschaffung dienen können.
Für eine umfassende Beratung, um individuelle Vorteile, Nachteile sowie geeignete Alternativen zu bestimmen, stehen wir Ihnen deshalb gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.