Der Traum vom Eigenheim kann durch steigende Bauzinsen und Materialkosten platzen, wenn Bauträger in Insolvenz geraten. Käufer von im Bau befindlichen Projekten stehen vor unsicheren Zeiten. David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern, rät zu Besonnenheit und professioneller Beratung.

Traum vom Eigenheim – ausgeträumt?

Die Bauzeit zwischen Vertragsabschluss und Schlüsselübergabe ist oft lang, und in dieser Zeit können sich die wirtschaftlichen Bedingungen drastisch ändern. Die steigenden Baukosten bringen manche Bauträger an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Im schlimmsten Fall steht die Baustelle still. Die Entscheidung über die Fortführung des Projekts liegt zunächst beim Insolvenzverwalter. Bei fortgeschrittenen Projekten kann die Vollendung aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein.

Rücktritt vom Vertrag sollte gut überlegt sein

In den meisten Fällen wird der Insolvenzverwalter jedoch gegen die Baufortführung entscheiden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hat der Käufer dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. „Ein Rücktritt ist aber für die Käufer sehr riskant“, warnt Sommer. Bereits gezahlte Raten werden nicht vorrangig zurückerstattet. Stattdessen müssen sich Käufer mit der Insolvenzquote begnügen, was oft nur einen Bruchteil ausmacht. Vor einem Rücktritt sollten Käufer die Konsequenzen sorgfältig prüfen, idealerweise mit fachkundiger Beratung.

Die Kündigung als Alternative?

In manchen Notarverträgen wird festgelegt, dass Käufer bei Bauträgerinsolvenz ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund haben. In diesem Fall können sie den Rohbau gemeinsam fortsetzen, erfordert jedoch die Kooperation aller Käufer und bringt zusätzliche Kosten mit sich. „Ein neuer Bauunternehmer übernimmt beträchtlichen Aufwand und wird sich nicht zu den bisherigen Konditionen verpflichten“, erklärt David Sommer.

Im Verhältnis zum Bauträger entsteht ein Abrechnungsverhältnis. Etwaige Vergütungsansprüche werden mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzug und Nichterfüllung verrechnet. Der überschießende Betrag ist eine Insolvenzforderung.

Gute Beratung ist die beste Verteidigung

Notarinnen und Notare berücksichtigen Insolvenzrisiken bereits bei Vertragsentwürfen. Doch eine umfassende Vorsorge ist schwierig, ohne den Kaufpreis erst nach vollständiger Fertigstellung zu zahlen. Das würde die Finanzierung für Bauträger verteuern. „Eine gesetzliche Stärkung des Insolvenzschutzes ist notwendig“, betont Sommer. Das Bundesjustizministerium prüft aktuell die Einführung von Insolvenzversicherungen für Bauträger, aber für bestehende Verträge bleibt gute Beratung die beste Verteidigung. Denn für bereits abgeschlossene Bauträgerverträge gilt eine Neuregelung ohnehin nicht.

Sie befinden sich gerade in einer solchen Situation? Sie haben Fragen zu diesem Thema? Selbstverständlich sind wir für Sie da – vereinbaren Sie gerne eine Beratungstermin in unserem Notariat in Neustadt an der Waldnaab.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.