Ab dem 1. April 2023 gilt bei Immobiliengeschäften ein neues Barzahlungsverbot. Das bedeutet, dass der Kaufpreis für eine Immobilie nicht mehr in bar, durch Kryptowährung, Gold, Platin, Edelsteine oder andere Wertgegenstände beglichen werden darf. Dies gilt sowohl beim Kauf und Tausch von Immobilien als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienvermögen.

Warum ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften?

Die neue Regelung wurde eingeführt, um die Geldwäsche bei Immobiliengeschäften besser zu bekämpfen. Durch Barzahlungen können Gelder leichter verschleiert werden, was es schwieriger macht, die Herkunft des Geldes nachzuvollziehen. Um dies zu verhindern, müssen ab dem 1. April 2023 alle Zahlungen im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft per Überweisung oder Scheck erfolgen.

Die Rolle der Notarinnen und Notare bei der Geldwäschebekämpfung

Notarinnen und Notare sind in Deutschland wichtige Akteure bei der Geldwäschebekämpfung. Die Einhaltung des Barzahlungsverbots ist künftig von den Notarinnen und Notaren zu überwachen. Sie sind dazu verpflichtet, bei Immobiliengeschäften die Identität der Vertragsparteien und die Herkunft des Geldes genau zu prüfen.
Durch die neue Regelung wird die Arbeit der Notarinnen und Notare in diesem Bereich noch wichtiger. Sie müssen sicherstellen und Nachweise vorlegen, dass alle Zahlungen im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft auf ein Konto eingehen und nicht in bar übergeben werden. Ohne einen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung. Verstöße müssen unverzüglich der zentralen Anti-Geldwäscheeinheit gemeldet werden.

Was bedeutet das Barzahlungsverbot für Immobilienkäufer?

Für Immobilienkäufer bedeutet das neue Barzahlungsverbot, dass sie den Kaufpreis nicht mehr bar beim Notar bezahlen können. Stattdessen müssen sie den Kaufpreis per Überweisung oder Scheck begleichen. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.

Achtung, Immobilienverkäufer – bitte Acht geben!

Auch Verkäufer müssen sich auf diese neue Regelung einstellen und dürfen keine Barzahlungen mehr akzeptieren. Werden Barzahlungen dennoch geleistet, drohen empfindliche Strafen.

Fazit

Das neue Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften ab dem 1. April 2023 soll die Geldwäschebekämpfung verbessern. Notarinnen und Notare spielen hierbei eine wichtige Rolle, da sie die Identität der Vertragsparteien und die Herkunft des Geldes genau prüfen müssen.

Immobilienkäufer und -verkäufer müssen sich auf die neue Regelung einstellen und dürfen keine Barzahlungen mehr leisten oder entgegennehmen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen hohe Strafen.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.