Nach der erfolgreichen Einführung der Möglichkeit der Online Business Gründung im Jahr 2022 wurde der gesetzliche Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht zum 1. August 2023 erheblich erweitert. Nun kann auch die Gründung von GmbHs mit Sacheinlage bzw. Sachagio auf Wunsch der Beteiligten grundsätzlich online vorgenommen werden. Gleiches gilt für einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über Satzungsänderungen sowie für Kapitalerhöhungen. Auch Anmeldungen zum Vereinsregister können fortan digital erfolgen.

Voraussetzungen und Ablauf des Online-Verfahrens

Das notarielle Online-Verfahren funktioniert ganz ähnlich wie eine Beurkundung oder Beglaubigung bei Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vor Ort – allerdings findet der Termin in einer Videokonferenz statt über ein besonders gesichertes und in staatlicher Verwaltung betriebenes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Hierbei gelten höchste Anforderungen an Rechtssicherheit und Datenschutz, sodass die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten uneingeschränkt gewährleistet ist.

Sie benötigen lediglich einen Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf können Sie hier nochmals nachlesen oder auf der Webseite der Bundesnotarkammer.

Selbstverständlich können die vorgenannten Vorgänge stets auch wie gewohnt in Präsenz und in einem persönlichen Besprechungstermin bei uns im Notariat vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.