Viele, vor allem ältere Menschen, verzichten darauf, ihren abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass neu zu beantragen – sei es, weil sie pflegebedürftig sind oder sich kaum noch in der Öffentlichkeit bewegen. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Ausweispflicht erteilen. Doch gerade bei notariellen Angelegenheiten ist Vorsicht geboten.

Identitätsnachweis beim Notar: Pflicht für alle

Bei jedem Termin beim Notar muss die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festgestellt werden. Dafür ist ein gültiges Ausweisdokument nötig, etwa ein Personalausweis oder Reisepass. Auch ausländische Pässe werden akzeptiert, und für Bürger aus anderen EU-Staaten ist deren Personalausweis ebenfalls zulässig. Besonders streng sind die Vorgaben bei der Bekämpfung von Geldwäsche: Hier darf der Ausweis nicht abgelaufen sein.

Befreiung von der Ausweispflicht: Risiko für notarielle Vorgänge

Wer offiziell von der Ausweispflicht befreit ist, hat oft keinen gültigen Lichtbildausweis mehr, weil der letzte Ausweis eingezogen wurde. Das kann beim Notar zu erheblichen Problemen führen: Ohne eindeutigen Identitätsnachweis können wichtige Urkunden, wie Grundstückskaufverträge oder Testamente, nicht rechtswirksam erstellt werden. Auch die Eintragung ins Grundbuch oder die Anerkennung von Testamenten wird dadurch erschwert.

Praktischer Tipp: Frühzeitig mit dem Notar sprechen

Wer weiß, dass er keinen gültigen Ausweis besitzt, sollte dies möglichst frühzeitig dem Notarbüro mitteilen. In vielen Fällen lässt sich mit einem vorläufigen Ausweis oder einem anderen anerkannten Nachweis trotzdem die Identität bestätigen. So lassen sich Verzögerungen oder zusätzliche Kosten vermeiden. Die Landesnotarkammer Bayern empfiehlt deshalb, sorgfältig abzuwägen, ob eine Befreiung von der Ausweispflicht sinnvoll ist – vor allem wenn in nächster Zeit notarielle Angelegenheiten anstehen.

Ein frühzeitiger Kontakt zu unserem Notariat ermöglicht es, gemeinsam die notwendigen Schritte zu klären und mögliche Schwierigkeiten frühzeitig auszuschließen. Melden Sie sich gerne bei uns!

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.